AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Videoproduktionsleistungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Jaime Portaleoni (nachfolgend „Produzent“) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Musikvideos, Imagefilmen, Werbefilmen und vergleichbaren audiovisuellen Produktionen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Produzent stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Produzenten sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Produzenten oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Produzent erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den branchenüblichen Standards.
(3) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Materialien (Musik, Texte, Logos, Locations, Talentfreigaben etc.) rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung. Verzögerungen hierdurch gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen und einen Ansprechpartner zu benennen.

§ 5 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber das Ergebnis zur Abnahme vorgelegt.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Vorlage schriftlich begründete Mängel rügt.
(3) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Nutzungsrechte / Urheberrecht
(1) Der Produzent räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung des Honorars die vereinbarten Nutzungsrechte an dem fertiggestellten Werk ein.
(2) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
(3) Der Produzent behält sich das Recht vor, das Werk zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (Website, Social Media, Showreel, Wettbewerbe) zu nutzen.
(4) Eine darüber hinausgehende Rechteübertragung (z. B. ausschließliche Rechte, Bearbeitung, Unterlizenzierung) bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung und wird gesondert vergütet.
(5) Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm beigestellten Materialien verfügt und stellt den Produzenten von Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:

  • 40 % bei Auftragserteilung
  • 30 % bei Drehbeginn bzw. Produktionsstart
  • 30 % nach Abnahme
    (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 8 Termine
Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögerungen durch den Auftraggeber oder höhere Gewalt verlängern die Fristen entsprechend.

§ 9 Haftung
(1) Der Produzent haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Produzent nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen.

§ 10 Kündigung / Stornierung
Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Fertigstellung ist der Produzent berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie einen angemessenen Ausfallschaden in Rechnung zu stellen (in der Regel mindestens 30–50 % des Auftragswerts je nach Projektfortschritt).

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Eberdingen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.